Sie haben eines unserer Fundstellenschilder entdeckt?
Was hat es mit diesem Schild auf sich?
Wir sind als Verein in regelmäßig im gesamten Mühlenkreis unterwegs um archäologische Befunde und Funde zu sichern. In diesem Zusammenhang kann es sein, dass wir archäologische Entdeckungen machen, die zunächst unverändert bleiben müssen. Geregelt ist dies in §15 und §16 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG). Sollten Sie also eine durch uns angebrachte Absperrung mit dem dazugehörigen Fundstellenschild entdecken, bitten wir Sie, den abgesperrten Bereich nicht zu betreten und unverändert zu lassen.
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