Hille. Wer im Neubaugebiet „In der Loge“ in Hille lebt, lebt auf historischem Grund. Hier wurden vor Baubeginn archäologische Untersuchungen im Auftrag der Sparkasse Minden-Lübbecke als Vorhaben- und Erschließungsträger, durchgeführt, die schließlich im Dezember 2018 zur Entdeckung einer mittelalterlichen Siedlung führten.
Seit Anfang Oktober 2021 sind die Flächen, wie die Gemeinde Hille kürzlich bekannt gab, als ortsfestes Bodendenkmal mit der Bezeichnung „Mittelalterlicher Gräftenhof mit Siedlungsumfeld“ in die Denkmalliste der Gemeinde Hille eingetragen.
Das neue Bodendenkmal trägt die Denkmalnummer 4 des Teils B der Denkmalliste der Gemeinde Hille. Die Grundlage für die Aufnahme ist das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW). Der Moor-Opferplatz in Unterlübbe war bisher das einzige -eingetragene bzw. unter Schutz gestellte- archäologische Bodendenkmal in der Gemeinde Hille.