Minden-Lübbecke. In der Mitgliederversammlung am 11. Dezember 2021 hat der Verein die Änderungen der bestehenden Satzung vom 28.08.2020 beschlossen und die Vorstände im Amt bestätigt. Nach einer längeren juristischen Prüfung durch einen beauftragten Notar und der Vereinsregisterbehörde, dem Amtsgericht Bad Oeynhausen, ist die Satzung jetzt auch ganz rechtsverbindlich abgeändert.
Die Satzungsänderungen waren nach einstimmiger Meinung des erweiterten Vorstands notwendig, damit der Vereinsvorstand u.a. in seiner Handlungsfähigkeit größeren Freiraum erhält.
Wir haben auch nochmal die Angabe zum Sitz des Vereins präzisiert und ebenfalls noch die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in den Vordergrund gestellt.
Des Weiteren mussten wir die „Erben“ des Vereinsvermögens überarbeiten, da ein Verein mittlerweile aufgelöst wurde und ein weiterer e.V. nicht weiter als „Erbberechtigter“ erscheinen sollte.
Die neue Satzung finden Sie hier —> Bitte anklicken
Gerne listen wir die Änderung noch einmal auf:
1. §1 Absatz 2 (Vereinssitz) wurde wie folgt geändert:
(2) Sitz des Vereins ist in 32469 Petershagen
2. § 2 Absatz 2 a) (Vereinszweck) wurde wie folgt geändert:
(2a) […]durch das selbstständige Durchführen von Prospektionen und Feldbegehungen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
3. § 9 Absatz 3 a) (Einberufung der Mitgliederversammlung) wurde ersatzlos gestrichen:
(3) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn:
a) größere Materialeinkäufe (>500,00 €) beabsichtigt sind
4. § 13 Absatz 1 (Auflösung des Vereins) wurde wie folgt geändert:
(1) Bei Auflösung des Vereins wird das Restvermögen des Vereins an den Deutschen Kinderschutzbund Minden-Bad Oeynhausen e.V. abgetreten mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen ausschließlich und unmittelbar im Kreis Minden-Lübbecke verwendet werden darf.