Porta Westfalica-Barkhausen. Haben wir Sie in den April schicken können? Ein Münzschatz im Bodenaushub bei Gartenarbeiten gefunden… Sicherlich nicht ausgeschlossen und dennoch müssen wir Ihnen mitteilen: April, April!
Fünf Goldmünzen im eigenen Garten auf einmal zu finden, davon träumt so mancher bei der Gartenarbeit. Und so war es auch bei Christian K., dessen Nachbar und Ortsheimatpfleger Rainer Müller ihm einen Aprilscherz spielten, in dem sie fünf Replikate römischer Goldmünzen unterjubelten. Die beiden Spaßvögel versteckten die Replikate im dem Bodenaushub, in dem sie Christian K. schließlich fand. Nach einer viertel Stunde des wohligen Gefühls, Entdecker einer kleinen Sensation zu sein, wurde Herr K. über den Scherz aufgeklärt.
Aber was ist, wenn man tatsächlich etwas, wie beispielsweise eine römische Goldmünze findet? Wer muss über den Fund benachrichtigt werden? Wem würden die Goldmünzen gehören?
Generell ist zu sagen, dass Funde wie beispielsweise der Fund einer römischen Goldmünze meldepflichtig sind. Geregelt ist dies unter § 17 im „Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen“, auch Denkmalschutzgesetz genannt. Denn nach dem Denkmalschutzgesetz handelt es sich bei der Münze, wie im vorliegenden Fallbeispiel, um ein bewegliches Bodendenkmal.
Gemäß diesem Gesetz hat der Entdecker seinen Fund der örtlich zuständigen Unteren Denkmalbehörde oder dem Denkmalpflegeamt zu melden und zu übergeben.
Wem die Münze gehört, regelt ebenfalls der § 17 des Denkmalschutzgesetzes. Der bestimmt, dass bewegliche Bodendenkmäler -sowie Funde von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, die herrenlos sind oder die solange verborgen waren, dass das Eigentum nicht mehr zu ermitteln ist, mit der Entdeckung Eigentum des Landes NRW werden.
Das Gute: Diejenigen, die ihrer Ablieferungspflicht nachkommen, soll eine angemessene Belohnung in Geld gewährt werden, die sich am wissenschaftlichen Wert des Fundes orientiert.
Jetzt, wo wir doch eigentlich mitten im Frühling stecken, auch wenn uns der Blick aus dem Fenster etwas anderes denken lässt, zieht es gerade in dieser Jahreszeit wieder vermehrt Sondengänger auf die Felder, auch im Mühlenkreis.
Doch was gilt es hier zu beachten?
Die Checkliste der GeFBdML e.V. klärt auf:
-Jeder Sondengänger muss die Erlaubnis nach §13 Denkmalschutzgesetz NRW bei sich tragen, abgesehen von freiwilligen Mitarbeitern der Archäologie, die sich dementsprechend ausweisen müssen.
-Die Grabungsgenehmigung ist Polizei und dem Ordnungsamt auf Verlangen vorzuzeigen.
-Bei Verweigerung liegt der Verdacht auf Raubgrabung vor.
-Grabungslöcher sind fotografisch zu dokumentieren. Tatwerkzeug kann gegebenenfalls sichergestellt werden. In Jedem Fall ist die Person zu durchsuchen und das aufgefundene Werkzeug, aber auch das augenscheinlich nicht bedeutsame Fundgut zu dokumentieren, auch fotografisch.
-Ausgegrabene Funde von wissenschaftlicher Bedeutung sind unbedingt zu beschlagnahmen.
-Eine Raubgrabung ist in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit, die auch eventuell strafrechtliche Folgen haben kann, die angezeigt und geahndet werden müssen.
-Waldflächen sind in der Regel für Sondengänger verboten!
-Bei jedem Verdacht ist die zuständige Denkmalbehörde und/oder das Fachamt zu informieren.
Im Kreis Minden-Lübbecke sind das:
Obere Denkmalbehörde
-Kreis Minden-Lübbecke-
0571 807-0
Portastraße 13
32423 Minden
LWL-Archäologie für Westfalen
-Außenstelle Bielefeld-
0251 591-8969
Am Stadtholz 24a
33609 Bielefeld
Durchsuchungen und Beschlagnahmungen sind natürlich nur durch autorisierte Amtspersonen im Zuge ihrer Vorschriften, rechtens.
Bei Fragen und Hinweisen wenden Sie sich vertrauensvoll auch an uns.
Die Leser und Leserinnen mögen uns bitte unseren kleinen Aprilscherz verzeihen, aber vielleicht hat er Sie ja in dieser schweren Zeit amüsiert oder besser noch, vielleicht bewegt er einige, ihre Funde zu melden.
Fotos: R. Müller/Ortsheimatpflege Barkhausen
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Der studierte Geologe steht dem Verein seit Mitte 2023 als wissenschaftlicher Beirat ehrenamtlich zur Verfügung. Alle Fragen rund um die Themen Geologie und Paläontologie fallen in seinen Tätigkeitsbereich. So steht dem Verein – mit seiner Ernennung – nicht nur ein ausgezeichneter Fachmann bei geologischen und paläontologischen Fragestellungen zur Seite, auch Bürger und Bürgerinnen können sich beispielsweise bei Fragen zu Fossilien oder Mineralien vertrauensvoll an Herrn Benn wenden. Diese Anfragen werden rein ehrenamtlich abgearbeitet.
Marc Redeker steht dem Verein seit Anfang 2023 als Fotograf und Kameramann zur Verfügung.
Technischer Leiter des Vereins ist seit Mitte 2022 Robert Ludwig aus Petershagen.
Seit 2021 ist er ehrenamtlich für die Technik der Dauerausstellung in Porta Westfalica-Barkhausen zum Fundplatz „Im Römerlager“ und zur Archäologie in Porta Westfalica allgemein verantwortlich und aktuell mit dem Aufbau der Ausstellung zur Sammlung des ehemaligen Bodendenkmalpflegers Friedrich Brinkmann´s und der Pflege und Neuanschaffung des Vereinsinventars betraut.
Im Dezember 2022 wählte die Mitgliederschaft des Vereins Herrn Wingender, während der Jahreshauptversammlung 2022 auf dem Lusebrink in Neuenknick, zum ersten Vorsitzenden des Vereins. Er folgte Herrn Friedhelm Raute in das Amt, der seinen Vorsitz aus persönlichen Gründen abgab.
Seit Juli 2021 koordiniert der 1955 geborene Ortsheimatpfleger von Döhren, ehrenamtlich die Tätigkeiten der „Arbeitsgruppe Sammlung F. Brinkmann“ im Archiv der Stadt Petershagen in Neuenknick. Als Mitglied gehört er der Gesellschaft zur Förderung der Bodendenkmalpflege im Kreis Minden-Lübbecke e.V. seit 2019 mit der Mitgliedsnummer 13 an.
Der studierte Diplom-Verwaltungsbetriebswirt aus Döhren war bis April 2019 bei der Deutschen Bundesbahn bzw. Deutsche Bahn AG beschäftigt, zuletzt als Personalleiter bei der DB Netz AG im Regionalbereich Nord. Persönliche Schwerpunkte neben der Kerntätigkeit: Nachwuchsmanagement, Changemanagement, Coaching, Kommunikation, Moderation, Diversity, Generationenmanagement und Konfliktmanagement.
Die Liste seiner ehrenamtlichen Tätigkeiten ist lang vom Geschäftsführer des TuS Döhren 1964 e. V. (bis 1996), über die Organisation des Döhrener Entenrennens bis 2016, zum ehrenamtlichen Richter beim Arbeitsgericht Bremen (bis 2018).
Aktuell hat er das Amt des Ortsheimatpflegers in Petershagen-Döhren (seit 2016) inne. Er ist seit 2019 Mitarbeiter im Stadtarchiv der Stadt Petershagen und von 2020 an Schriftführer in der Seniorenvertretung der Stadt Petershagen.
Für seine Verdienste um die GeFBdML e.V. erhielt er 2021 die Verdienstmedaille des Vereins. Er ist 2022 mit der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen für seine ehrenamtliche Tätigkeit in der Bodendenkmalpflege ausgezeichnet worden.
Unsere gewählte Pressesprecherin ist seit Dezember 2022 die Erzieherin aus Heimsen, ist Frau Karin Höhle gefolgt, die das Amt aufgrund privater Umstände abgeben wollte.
Für ihre Verdienste um die GeFBdML e.V. und ihre Bemühungen zur Aufarbeitung der Sammlung Friedrich Brinkmann´s erhielt sie 2022 die Verdienstmedaille des Vereins.
Zweiter Vorsitzender und Geschäftsführer ist seit Dezember 2018 Daniel Bake. Bake ist seit 2012 freiwillig in der Archäologie im Mühlenkreis tätig. Im Kreis Minden-Lübbecke arbeitete er auf der Grabung 2018 in Petershagen-Wietersheim „Auf der Bult“ als Assistent der Grabungsleitung. Er war bis Ende 2020 hauptamtlich bei archäologischen Fachunternehmen in Westfalen, Niedersachsen und Bayern als Grabungstechniker, Grabungsassistent oder Grabungsfacharbeiter beschäftigt. 2021 führte er eigenverantwortlich, behördlich beauflagte (archäologische) Baubegleitungen durch.
Bis 2020 war er freiwilliger Mitarbeiter der LWL-Archäologie für Westfalen auf mehreren Bodendenkmälern im Kreis Minden-Lübbecke. Für seine herausragenden Verdienste um die GeFBdML e.V. erhielt er 2021 die Verdienstmedaille und Ehrenurkunde des Vereins. Er ist eines der Gründungsmitglieder des Vereins.
Seit 2021 ist er ehrenamtlicher Kurator der Dauerausstellung in Porta Westfalica-Barkhausen zum Fundplatz „Im Römerlager“ und zur Archäologie in Porta Westfalica allgemein.
Er ist 2022 mit der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen für seine ehrenamtliche Tätigkeit in der Bodendenkmalpflege ausgezeichnet worden.
Seit 2020 steht Ole Uecker dem Vorstand des Vereins als wissenschaftlicher Beirat zur Seite. Als Student der Ur- und Frühgeschichte an der Universität Hamburg, studentische Hilfskraft der Bodendenkmalpflege des Landkreises Harburg im Archäologischen Museum Hamburg (AMH), Mitglied der Arbeitsgruppe Praktische Archäologie des AMH und Mitglied der Arbeitsgruppe Luftfahrtarchäologie in Niedersachsen, verfügt Herr Uecker über eine gute Mischung aus akademischer und praktischer Erfahrung, um dem Vorstand beratend zur Seite zu stehen.
Unser Datenschutzbeauftragter ist seit Anfang 2019 Jonas Rosenfeldt, der studierte Informatiker ist gleichzeitig auch beruflich Datenschutzbeauftragter und damit personell ein echter Glücksgriff für unseren Verein. Vor seinem Studium leistet er seinen Zivildienst im Rettungsdienst als Rettungssanitäter ab, nach seiner Pflichtzeit arbeitete er weiter ehrenamtlich im Rettungsdienst.
Der erste Vorsitzende ist seit Dezember 2019 der Diplom-Ingenieur (FH) Friedhelm Raute. Im Landkreis Luckau war Raute bis zur Wende als Bodendenkmalpfleger tätig, 1983 kam es zur Gründung der „Arbeitsgruppe Bodendenkmalpflege“ im Landkreis Luckau, dessen Leitung Raute im Jahr 1987 übernahm. Für die Arbeitsgruppe Bodendenkmalpflege in Finsterwalde, die jährlich ein Wochenlager für junge Archäologen durchführte, war Raute als ehrenamtlicher Betreuer tätig. Raute sammelte Grabungserfahrung beim Museum für Ur- und Frühgeschichte Potsdam sowie bei der Akademie der Wissenschaften der DDR. Auch heute in seinem Ruhestand ist der ehemalige Beamte des Eisenbahn-Bundesamt als passionierter Feldbegeher unterwegs.
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